Allgemeine GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen Quattropolis GmbH – Agentur für Ambient Media

 

§ 1 Anwendbares Recht:

Bei allen Aufträgen des Auftragnehmers (Quattropolis GmbH - Agentur für Ambient Media - Obere Rischbachstr. 81 66386 Sankt Ingbert), für Werk- und Dienstleistungen aller Art gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen und Nebenvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abweichende allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers sind unverbindlich. Der Auftraggeber bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist. Der im Folgenden verwendete Begriff für Ware erstreckt sich sowohl auf dingliche, als auch auf geistige oder in Form von Arbeit erbrachte Leistung.  Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

 

§ 2 Verbindlichkeit des Auftrages:

Ein (auch mündlich) erteilter Auftrag gilt als verbindlich, wenn mindestens eine der folgenden Bedingen gegeben ist:
- Eine von beiden Partnern unterschriebene Auftragsbestätigung liegt vor.
- Der Auftraggeber widerspricht der Auftragsbestätigung nicht binnen 8 Tagen.
- Eintreffen der Werbemittel bei dem Auftragnehmer (für den Vertrieb). 
- Eintreffen von Druckdaten bei dem Auftragnehmer (für die Produktion). 

 

§ 3 Lieferung und Versand:          

Der Auftraggeber hat auf seine Kosten und seine Gefahr die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Gegenstände und Unterlagen zum Erfüllungsort zu schaffen. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.  Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen der beim Auftragnehmer zu erfragenden technischen Anleitung entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz.  Sind etwaige Mängel bei gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar und werden erst beim Druckvorgang bzw. nach Fertigstellung deutlich, trägt der Auftraggeber bei ungenügendem Druckergebnis die Verantwortung. Dasselbe gilt, wenn die Druckunterlagen ohne Ausdruck oder farbverbindlichen Proof geliefert werden.  Wir gewährleisten die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringfügige Farbabweichungen von den Vorlagen können nicht reklamiert werden. Durch den Druck in Sammelformen sind sie unvermeidbar. Unvollständigem Druck Anspruch auf Zahlungsminderung oder einen einwandfreien Nachdruck, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße Zweck der Werbedrucksachen beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die Produktion der Werbedrucksachen betreffen, müssen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der Ware, bzw. der Belegexemplare schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Einzelschaltungen im Rahmen von langfristigen Aufträgen.  Wenn Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen sind, so kann der Auftraggeber Preisminderung oder Stornierung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt bei unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Partnerunternehmen sind ausgeschlossen. Dies schließt Schadenersatzansprüche (vertraglich und außervertraglich) wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B. entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schaden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber usw.) ein.  Der Versand von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers per Post oder Spedition. Versicherungen gegen Schaden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers unter Berechnung verausgabter Beträge vorgenommen.  Für den Versand wird ein Versandkostenbeitrag berechnet. 

 

§ 4 Ausführung der Leistungen:          

Sind Mängel, insbesondere der Druckvorlagen nicht sofort erkennbar und werden erst beim Druckvorgang deutlich, haftet der Auftragnehmer hierfür nicht, insbesondere stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu. Den Auftragnehmer trifft ebenfalls keine Haftung, sofern er rechtzeitig Bedenken gegen die ihm vom Auftraggeber oder Dritten vorgeschriebenen Materialien oder gegen die Art der Ausführung oder Planung vorgebracht hat.  Die Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers auf dem von ihm bestimmten Versandweg zurückgesandt. Die Kosten und das Risiko trägt hierbei der Auftraggeber. Unsere Aufbewahrungspflicht endet zwei Wochen nach Ablauf des Auftrags. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zu Dokumentationszwecken Kopien dieser Unterlagen zu fertigen und zu behalten.  Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft, der technischen Form oder aus Termingründen abzulehnen. In jedem Fall obliegt es dem Auftraggeber für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalt und Form der Werbung zu sorgen.  Der Auftragnehmer ist von rechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. 

Für eine Stornierung von Plakatierungen, Promotions und Distribution von Printmedien gelten folgende Bedingungen:

Bis zu 4 Wochen vor Buchungszeitraum: 25% Stornogebühr,

2 bis 1 Woche vor Buchungszeitraum: 50 % Stornogebühr,

1 Woche vor Buchungszeitraum: 80 % Stornogebühr,

48 Stunden vor Buchungszeitraum:  100 % Ausfallgebühr

Eine Bestellung für die Produktion von Werbedrucksachen, kann bis spätestens 2 Tage vor Produktionsbeginn kostenfrei storniert werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich bereits gelieferte oder produzierte Werbemittel innerhalb von fünf Werktagen bei Quattropolis GmbH - Agentur für Ambient Media abzuholen, andernfalls werden die Werbemittel kostenpflichtig entsorgt. Es wird außerdem eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro fällig.  Werbemittel können von Auftragnehmer auf Wunsch gelagert werden. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung wird nicht übernommen.  Der Auftragnehmer behält sich die Standorte eigener Werbeträger vor. Ein Umsetzen einzelner Werbeträger berechtigt den Auftrageber nicht vom Vertrag zurückzutreten. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht gewährleistet und eine Haftung über den Verbleib der Werbemittel nach erfolgter Auslage/Aushang nicht übernommen. Eine bestimmt Aushang- oder Auslagedauer ist in der freien Auslage nicht geschuldet. Wir bemühen uns nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen um eine größtmögliche Verbreitung der Werbedrucksachen. Die Menge der Werbedrucksachen pro Stelle und Verteilungstermin sind nach unseren Erfahrungswerten dem Entnahmeverhalten des Publikums an der jeweiligen Stelle angepasst. Der Vertrieb findet nach Ermessen Display gestützt oder in freier Auslage statt. Nicht abgegriffene bzw. übrig gebliebene Medien werden nach Ende des Auftrages kostenfrei entsorgt. 

Wir garantieren keine Auslege- und Aushangdauer in der freien Verteilung von Printmedien.

 

§ 5 Nutzungsrecht:          

Quattropolis GmbH - Agentur für Ambient Media ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zeitlich unbegrenzt berechtigt, die Werbedrucksache zu eigenen Werbezwecken abzubilden.

 

§ 6 Rechtmäßigkeit:          

Der Auftraggeber versichert diesbezüglich, dass er i.S.d. UrhG zur Übertragung dieser Nutzungsrechte berechtigt ist.  Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter oder geltendes Recht, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

 

§ 7 Mängel / Gewährleistung:

Etwaige Reklamationen müssen nach Feststellung der Unregelmäßigkeiten unverzüglich und schriftlich geltend gemacht werden. Erhebt der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Leistungen schriftlich Mängelrügen, gelten die Leistungen als abgenommen. Nach Fristablauf gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert.  Der Auftragnehmer hat grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung und kann binnen eines Monats nach Zugang der Mängelrüge durch Lieferung mangelfreier Ware Ersatz leisten. Solange sind die Ansprüche des Käufers auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.

 

§ 8 Dokumentation der Leistungen:

Die Dokumentation der Leistungen wird im Auftrag schriftlich festgelegt. Die Dokumentation darf vom Kunden nicht ohne Zustimmung durch Quattropolis GmbH - Agentur für Ambient Media an Dritte weitergegeben werden. Die in der Dokumentation enthaltenen Bilder sind urheberrechtlich geschützt und bedürfen im Falle einer Weitergabe an Dritte der Zustimmung durch Quattropolis GmbH - Agentur für Ambient Media.

 

§ 9 Zahlungen:          

Der Auftragnehmer ist berechtigt, für jede Mahnung Pauschalkosten in Höhe von 10 Euro zu berechnen.  Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir berechtigt, Zinsen zu verlangen. Als Zinssatz wird der aktuelle Diskontsatz der Bundesbank mit einem 4-prozentigen Aufschlag festgelegt. Die Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugschadens behalten wir uns vor. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Während der Auftragsabwicklung anfallende Zusatzkosten, insbesondere für Fremdleistungen (z.B. außerordentliche Fracht-, Litho- und Bearbeitungskosten sowie Gebühren), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.  Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, werden sämtliche offene Rechnungen sofort fällig. Zahlungsverzug berechtigt uns für seine Dauer zur Zurückhaltung aller Leistungen. Nach Kaufabschluss auftretender Zahlungsverzug aus früheren Leistungen oder Vollstreckungsmaßnahmen jeder Art gegen den Käufer lassen in jedem Fall alle Ansprüche aus jüngeren Lieferungen sofort fällig werden und berechtigen uns daneben zum sofortigen Rücktritt. 

 

§ 10 Sonstiges:

Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform.  Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie unsere Lieferungen und Leistungen ist Sitz unserer Firma. Leistungen beim Auftraggeber sind hiervon ausgenommen.  Gerichtsstand, auch für Wechsel und Schecksachen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Sitz unserer Firma.  Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Formulierungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, ist der Vertrag so auszulegen, dass der mit der betreffenden Formulierung verfolgte Zweck erreicht wird. Die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen der AGB wird hiervon nicht berührt.   

 

Schadensminderungspflicht:

Im Falle von Domainstreitigkeiten oder wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung, ohne vorhergehende Kontaktaufnahme unter den oben stehenden Adressen oder Telefonnummern, wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

Stand: 28.01.2020, Quattropolis GmbH - Agentur für Ambient Media


Allgemeine Geschäftsbedingungen Anzeigenkunden – Quartier Mainzer Straße Magazin

 

1.  Vertragspartner, Geltung der AGB

1.1  Vertragspartner ist Quattropolis – Agentur für regionales Marketing, Inhaber Marcus Winkler, Mainzer Straße 52, 66121 Saarbrücken (nachfolgend: „Verlag“).

1.2  Für die zwischen Ihnen als Auftraggeber (nachfolgend: „Kunde“) und dem Verlag abgeschlossenen Verträge und von diesem erbrachte Leistungen, eingeschlossen Werbeanzeigen, Werbemittel und Beilagen, geltend die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende 

Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag stimmt deren Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zu. Mit Abschluss eines Vertrages erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

1.3  Die aktuell gültigen AGB können jederzeit über unsere Homepage eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Vertragssprache ist Deutsch.

1.4  Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

 

2. Leistungsgegenstand

2.1  Der Verlag erbringt Werbe- und Druckdienstleistungen („Leistungen“). Veröffentlichung im Sinne dieser AGB meint den Zeitpunkt der tatsächlichen Veröffentlichung der Anzeige etc. in dem entsprechenden Medium. 

2.2 Die Leistungen des Verlags richten sich nur an volljährige Kunden oder juristische Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

2.3 Die wesentlichen Merkmale der angebotenen Leistungen können unmittelbar den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen des Internetangebots bzw. der Werbematerialien oder Angebote entnommen werden.

 

3. Vertragsschluss

3.1 Aufträge können persönlich, telefonisch, schriftlich und per E-Mail oder Telefax aufgegeben werden. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Verlags zustande.

3.2 Der Verlag ist berechtigt, Aufträge ohne Begründung abzulehnen. Darüber hinaus steht dem Verlag ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsschluss zu, sofern ein sachlicher Grund hierfür gegeben ist. Als sachlicher Grund zählt insbesondere, wenn der Inhalt des Auftrags bzw. der vom Kunden gelieferten Daten gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oderderen Veröffentlichung vergleichbar unzumutbar für den Verlag ist. 

3.3 Hinweis zum Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht für die vom Verlag erbrachten Leistungen nicht, weil diese auf einer individuellen Auswahl beruhen und auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. 

 

4. Kündigung

4.1  Der Kunde kann jederzeit bis zur Vollendung des Auftrags schriftlich kündigen. 

4.2  Es gilt § 649 BGB mit der Maßgabe, dass neben der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen dem Verlag 15% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen.  

 

5. Druckvorlagen und Datenanlieferung

5.1  Die Inhalte werden vom Kunde vorgegeben. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, insbesondere prüft der Verlag nicht auf Vollständigkeit, Rechtschreibfehler oder die Verletzung von Rechten Dritter. 

5.2 Für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Inhalte und entsprechender Vorlagen ist der Kunde verantwortlich. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung übernimmt der Verlag keine Gewähr für eine vereinbarte Veröffentlichung; Die Veröffentlichung wird ggf. in einem Folgetermin nachgeholt, sofern der Kunde die Mängel beseitigt. 

5.3 Die Inhalte haben den vom Verlag vorgegebenen Anforderungen zu entsprechen. Die übermittelten Dateien müssen frei von Schadsoftware sein; Der Verlag behält sich vor, schädliche Dateien unverzüglich und ersatzlos zu löschen; Schadenersatzansprüche des Verlags bleiben vorbehalten.

5.4 Bei digital übermittelten Vorlagen für Farbanzeigen hat der Kunde gleichzeitig ein Farb-Proof und ein Proof- bzw. Messprotokoll mitzuliefern, andernfalls Ersatzansprüche des Kunden wegen Farbabweichungen ausgeschlossen sind; Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben hiervon unberührt.

5.5 Vorlagen werden nur auf schriftliche Anforderung und auf Kosten des Kunden an diesen zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Vorlagen endet, sofern nicht anders vereinbart, acht Wochen nach Veröffentlichung. 

5.6 Eine Übersendung von Probenabzügen oder die ausdrückliche Druckfreigabe erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nicht. Werden Probenabzüge erteilt, hat der Kunde diese unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen.

5.7 Bei Anlieferung nicht konformer Vorlagen werden zusätzliche Aufwendungen dem Kunden nach branchenüblichen Vergütungssätzen berechnet. Gleiches gilt für notwendige Nachbearbeitungen der vom Kunde zur Verfügung gestellten Inhalte, z.B. bei fehlenden Schriften, Größenanpassungen, Farbumwandlungen, Text- oder Layoutänderungen.

 

6. Erscheinungstermin, Anzeigenschluss, Termine

6.1  Die ausgewiesenen Anzeigenschluss- und Erscheinungstermine sind für den Verlag unverbindlich. Es steht ihm frei, die Termine dem Produktionsverlauf entsprechend anzupassen.

6.2  Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn diese ausdrücklich als solche vereinbart sind.

 

7. Platzierung und Gestaltung

7.1  Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt der Verlag die Platzierung nach eigenem Ermessen. Kann eine Anzeige innerhalb einer bestellten Ausgabe nicht platziert werden, kann der Verlag diese Anzeige zum gleichen Preis in einer Folge- oder Parallelausgabe mit einem gleichen oder größeren Verbreitungsgebiet veröffentlichen. 

7.2  Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt der Verlag Form und Gestalt der Anzeige unter Berücksichtigung branchenüblicher Standards sowie des verwendeten Mediums. 

7.3  Aufmachung und Kennzeichnung redaktioneller Inhalte sind rechtzeitig vor Produktionsbeginn mit dem Verlag abzustimmen. Der Verlag wird Anzeigen grundsätzlich als solche erkennbar machen und deutlich mit dem Wort „Anzeige“ oder „Werbung“ versehen. 

 

8. Preise und Zahlungen

8.1  Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste des Verlags. Für Beilagen, redaktionell gestaltete Anzeigen und Sonderveröffentlichungen können vom Verlag von der Preisliste abweichende Preise festgelegt werden. 

8.2  Preisnachlässe und Rabatte gelten, sofern nicht anders gekennzeichnet, nur einmalig. Wiederholungsrabatte gelten nur innerhalb eines Anzeigenjahres, beginnend mit der erstmaligen Beauftragung. 

8.3  Zahlungen erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, unbar auf das vom Verlag benannte Konto. Rechnungen des Verlags sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Der Kunde ist zur Vorleistung verpflichtet. Im Falle des Einzugs fälliger Forderungen durch ein SEPA Lastschriftmandat wird die Pre-Notification Frist auf drei Tage verkürzt. Im Falle von Rücklastschriften erhebt der Verlag eine Pauschale in Höhe von 15,00 € zzgl. etwaiger durch das Bankinstitut anfallender Zusatzkosten; Dem Kunden ist vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Verlag kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

8.4 Der Verlag ist berechtigt, mit der Ausführung des Auftrags solange zuzuwarten, bis der Kunde die offenen Rechnungen beglichen hat. 

8.5  Für jede Mahnung fällt eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € an. 

 

9. Chiffreanzeigen

Zuschriften auf Chiffreanzeigen werden bis vier Wochen nach Veröffentlichung aufbewahrt und können vom Kunde abgeholt oder auf dessen Kosten zugesendet werden.

 

10. Mängel

10.1  Der Verlag gewährleistet die für die belegte Ausgabe übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Vorlagen gegebenen Möglichkeiten. Der Verlag haftet nicht bei Fehlern betreffend Vorlagen, die mit offenen Dateien (z.B. Photoshop) übermittelt werden. Der Verlag haftet ferner nicht für Mängel, die alleine darauf beruhen, dass die vom Kunde übermittelten Vorlagen nicht den Anforderungen und Empfehlungen des Kunden entsprechen. 

10.2  Bei der Produktion stellen branchenübliche Toleranzen (z.B. technisch bedingte kleinere Abweichungen im Druck oder in der Farbe) keine Mängel dar.  

10.3  Der Kunde hat Mängel unverzüglich zu rügen und dem Verlag anzuzeigen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann und unterlässt er die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

10.4  Farbreklamationen sollen innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden, da es auf Grund von Zeitablauf zu Farbänderungen kommen kann.

10.5  Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird, sofern der Kunde als Unternehmer handelt, auf ein Jahr verkürzt.  

 

11. Allgemeiner Haftungsausschluss des Verlags

11.1  Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verlags, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung summenmäßig auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 

11.2 Ungeachtet der Art der Pflichtverletzung sind vom Haftungsausschluss ausgenommen alle Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit.

 

12. Rechtegarantie, Haftung für Inhalte, Freistellung

12.1  Der Verlag übernimmt keine Haftung für Datenverlust bei Anlieferung durch den Kunden.  

12.2  Für den Inhalt und dessen rechtliche Zulässigkeit ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde garantiert, dass er alle zur Produktion, Veröffentlichung und Verbreitung des Inhalts erforderlichen Rechte besitzt. Er räumt dem Verlag die für die zweckgemäße Nutzung in dem jeweiligen Medium – eingeschlossen etwaiger Vorschauen und Promotions – erforderlichen Nutzungsrechte ein, und zwar zeitlich, räumlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. 

12.3  Der Kunde stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere wegen Verletzungen des Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechts, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Kosten, die dem Verlag durch den Abdruck von Gegendarstellungen entstehen, trägt der Kunde.

 

13. Datenschutz

13.1 Der Verlag erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Kunden nur insoweit der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt hat oder die Erhebung und Verwendung auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses und sich daraus ergebender Ansprüche, inklusive Abrechnung, erforderlich ist. Der Verlag beachtet insbesondere die gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt, soweit dies nicht aus den vorgenannten Gründen notwendig ist, nicht.

13.2  Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Auskunft ist schriftlich oder per E-Mail an den Verlag zu richten. 

 

14. Schlussbestimmungen

14.1  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Prozessrechts. Ist der Kunde Verbraucher, so bleiben gesetzliche Vorschriften des Landes, in dem er seinen gewöhnlichen Sitz hat, von welchen durch Vereinbarung nicht abgewichen werden darf, unberührt. 

14.2  Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.

 

Stand: 03.07.2017, Marcus Winkler